Liebe Mandantinnen und Mandanten,
es wurden einige Informationen zum Soforthilfeprogramm des Landes Hessen bereitgestellt:
https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe
Unsere Empfehlung wäre
und dann
A Wann kommt überhaupt die Soforthilfe für Sie in Betracht ?
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung, dass der Antrag nur in einem bestimmten Zeitfenster gestellt werden kann. Die Bearbeitung muss ohne größere Unterbrechungen erfolgen, d.h. Sie müssen sich gut und vollständig vorbereiten.
B Unsere Empfehlung wäre wie folgt vorzugehen:
Stellen Sie den Einnahmen die Kosten gegenüber die trotz Ersparnis (z.B. durch Kurzarbeit) weiterhin vorliegen.
Ziehen Sie bei einer Unterdeckung von der Unterdeckung mögliche Eigenmittel und beschaffbare Fremdmittel ab (auch z.B. nicht ausgeschöpfter Kontokorrent, Stundungen etc.)
Der Antrag kann auf der folgenden Website gestellt werden. Zur Zeit ist die Antragsseite aktuell überlastet und daher nicht zugänglich.
http://www.rpkshe.de/coronahilfe/ >> Antrag
Bitte beachten Sie, dass der Antrag eigenverantwortlich gestellt werden muss. Wir beschäftigen und aktuell noch mit Einzelfragen, aber wir werden auch nicht alle Zweifelsfragen im Vorfeld klären können.
Sobald uns weitere relevante Informationen zum Zuschuss vorliegen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Trotz aller Unsicherheiten wünschen wir Ihnen einen guten Start in die Woche.